Sei es im privaten oder gewerblichen Sektor: Drohnen werden immer populärer. Kein Wunder, denn ihre Möglichkeiten zum Gebrauch werden immer umfassender. Laut Angaben der deutschen Flugsicherung sind hierzulande bereits mehr als 500.000 Drohnen am Himmel unterwegs – Tendenz steigend.
Doch was passiert, wenn es durch einen technischen Defekt oder einen Bedienfehler zu einem Unfall kommt und Sie mit Ihrer Drohne einen Sach- oder gar Personenschaden verursachen? Ganz einfach: Dann haften Sie als Besitzer in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung für Drohnenbesitzer zur Pflichtversicherung erklärt hat.
Die reguläre private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Drohnen und deren Besitzer entstehen, in der Regel nicht oder in einem nicht ausreichenden Umfang ab. Damit Sie nach einem Unfall nicht plötzlich für Kosten im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich aufkommen müssen, sollten Sie daher unbedingt eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden, sollten Sie jedoch einige Dinge beachten.
Kleine Randnotiz: ab 0,25 kg besteht bei Ihrer Drohne eine Kennzeichnungspflicht, d. h. es muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden. Ab 2 kg verlangt das Gesetz einen Kenntnisnachweis, wo der Besitzer eine besondere Flugkenntnis vorweisen muss.
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