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Entscheider News Ausgabe 1

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Betriebsgebäude versichern - diese Fehler sollten Sie vermeiden

Betriebsgebäudeversicherung

Das Unheil kommt meist völlig unerwartet: Feuer, Sturm, Vandalismus – um nur einige Bedrohungen zu nennen, denen Betriebsgebäude unvermittelt ausgesetzt sind. Die Verluste können in die Hunderttausende gehen, Totalschäden gar die Existenz ruinieren. Deshalb zählt die Betriebsgebäudeversicherung zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen.

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Sie sollte aber immer passgenau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein. Achten Sie beim Abschluss (und auch danach) unbedingt auf folgende Punkte und vermeiden Sie die häufigsten Fehler:

Sind die größten Risiken abgesichert?

Mit der Standardversion einer Betriebsgebäudeversicherung haben Sie auf jeden Fall schon einmal einen guten Basisschutz. Sie kommt in der Regel für Kosten infolge von Hagel, Sturm, Explosionen, Wasserschäden und Feuer auf. Nicht abgedeckt sind aber zum Beispiel Elementarschäden wie Überschwemmungen, die durch Hochwasser entstehen. Ein anderes Beispiel: Wenn Ihr Unternehmen große Fensterfronten aufweist, kann eine Glasversicherung sinnvoll sein. Sollten Sie Teile des Gebäudes vermietet haben, ist eine Absicherung gegen Mietausfallschäden ratsam. Mit einer Allgefahrenversicherung wappnen Sie Ihr Betriebsgebäude auch gegen Risiken, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind.

Ist die Versicherungssumme ausreichend?

Wenn es zum Teil- oder Totalschaden am Gebäude kommt, ist die Höhe der Versicherungssumme wichtig. Liegt sie unter dem aktuellen Neubauwert, spricht man von „Unterversicherung“. Dann kann es sein, dass die Versicherung Schäden nur anteilig ausgleicht. Das können Sie verhindern, indem Sie den Gebäudewert regelmäßig begutachten und die Versicherungssumme anpassen lassen. Oder indem Sie einen Vertrag mit „Unterversicherungsverzicht“ abschließen. Damit bekommen Sie den vollen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.

Ist auch bewegliches Hab und Gut geschützt?

Was viele Versicherte nicht wissen: Die Betriebsgebäudeversicherung bietet hervorragenden Schutz für alles, was direkt zum Gebäude gehört – nicht jedoch für bewegliche Einrichtungsgegenstände. Einfache Faustregel: Was Sie bei einem Umzug mitnehmen können, ist nicht versichert. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, technisches Equipment, Aktenschränke und Ähnliches. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie zusätzlich eine Betriebsinhaltsversicherung und/oder eine Elektronikversicherung abschließen.


Ist Ihre Betriebsgebäudeversicherung noch auf dem aktuellen Stand?

Die richtige Police kann im Notfall Ihre geschäftliche Existenz retten.

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