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Kundenmagazin 2021/04

Wie der Gesundheitsschutz ganzheitlicher wird

Kundenmagazin | April 2021


Sobald es wärmer wird, fangen die Pollen wieder an zu fliegen: Die Heuschnupfensaison startet. Laut Deutschem Allergie- und Asthmabund sorgt die Pollenallergie bei geschätzt 13 Millionen Deutschen für laufende Nasen und tränende Augen. Nicht jeder möchte bei der Behandlung seiner Symptome auf Antihistaminika vertrauen, da diese unangenehme Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen und Müdigkeit mit sich bringen können.

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Stattdessen wird verstärkt auf sanftere homöopathische Mittel gesetzt. Auch bei anderen Beschwerden und Krankheiten suchen viele Menschen eine Alternative bzw. Ergänzung zur klassischen Schulmedizin.

Was zahlt die Krankenkasse?

Wer seinen Heuschnupfen auf sanfte Art und Weise behandeln möchte, dem steht eine Vielzahl homöopathischer Mittel zur Verfügung. Doch gesetzliche Krankenkassen zahlen diese, wie auch andere alternative Heilmethoden, nur in sehr seltenen Fällen. Das gesamte Spektrum der alternativen Medizin wird hingegen nur mit der richtigen privaten Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung möglich. Zum Leistungsumfang gehören dann unter anderem:

  • Akupunktur
  • Schüßler-Salze
  • Ayurveda
  • Chinesische Medizin
  • Osteopathie
  • Homöopathie

Vergleichen lohnt sich

Wer bei seiner Gesundheit nicht allein auf die Schulmedizin setzen, sondern zusätzlich auch aus alternativen Behandlungsmethoden auswählen möchte, sollte bei der Wahl seiner Versicherung bzw. Zusatzversicherung diesen Leistungsbaustein genau im Auge behalten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern fallen sehr groß aus. Die Versicherer geben in der Regel an, welche Behandlungsmethoden sie in welchem Maße fördern. Häufig wird auch zwischen Leistungen von Heilpraktikern und naturheilkundlichen Methoden unterschieden.

Versicherer sind aber auch gesprächsbereit: Wenn eine alternative Behandlung in der Vergangenheit bereits gute Erfolge verzeichnet hat, ist der Versicherer oftmals bereit, auch in Zukunft für die Kosten aufzukommen.


Wenn Sie es bei Ihrer Gesundheit auch alternativ mögen,

brauchen Sie Krankenschutz der Wahlfreiheit lässt.

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