Bis ins hohe Alter selbstbestimmt bleiben und dabei finanziell unabhängig sein – ein erstrebenswerter Wunsch. An später zu denken, heißt auch, sich frühzeitig mit dem Thema Pflege zu befassen. Vor allem im Sinne der Angehörigen, denn niemand möchte seinen Lieben zur Last fallen. Auch junge Menschen können – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit – betroffen sein. Laut Statistik werden drei von vier Frauen und sechs von zehn Männern in ihrem Leben zum Pflegefall.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingt Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Betroffene können sich nicht mehr selbst waschen, anziehen und nicht mehr eigenständig essen. Laut Gesetz muss die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauern. Für vorübergehende Pflegebedürftigkeit gewährt die staatliche Pflichtversicherung also keine Hilfe. Je nach Schwere unterscheidet der Gesetzgeber fünf Pflegegrade – von geringer Beeinträchtigung bis schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Stets gewährt der Staat nur eine Art Teilkaskoschutz. Dieser sollte daher durch eine private Versicherung aufgestockt werden, denn Pflege ist teuer.
Je nach Pflegegrad und Art der Pflege können Kosten von einigen hundert bis mehrere tausend Euro entstehen. Technische Hilfsmittel, Krankenfahrten und der ambulante Pflegedienst schlagen schon bei Pflegegrad 2 mit rund 1.100 Euro im Monat zu buche. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt davon gerade einmal die Hälfte. In der stationären Pflege ist die Kostenlücke noch größer. Im Schnitt müssen Betroffene hier Monat für Monat knapp 2.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Die staatliche Pflegepflichtversicherung kommt nur für einen Teil der entstehenden Kosten auf. Den Eigenanteil müssen Pflegebedürftige und deren Ehegatten/Lebenspartner aus ihrem laufenden Einkommen und Ersparnissen finanzieren. Wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, springt zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde prüft die Unterhaltsverpflichtungen der Kinder und fordert gegebenenfalls vorab erbrachte Leistungen zurück. Das kann zur Folge haben, dass das Elternhaus verkauft werden muss und das Erbe der Kinder in Gefahr gerät.
Kurzum: Wenn Sie pflegebedürftig werden und kein prall gefülltes Konto haben, brauchen Sie eine ergänzende Privatpolice. Diese schützt nicht nur Pflegebedürftige vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit, sondern vor allem auch die Angehörigen ersten Grades – quasi ein Produkt für die ganze Familie.
und dabei die Ersparnisse und das Erbe Ihrer Kinder schützen, erkläre ich Ihnen gerne.