Ein Rohrbruch im Bad. Allein die Vorstellung ist der blanke Horror: Überall Wasser, das in Wände und Möbel eindringt, womöglich durch den Boden sickert und auch noch Chaos im darunterliegenden Raum anrichtet. Zu den Nassschäden kommen die Reparaturarbeiten: Fliesen entfernen, das defekte Rohr freilegen, Wand wieder abdichten, tagelange Trocknung um Schimmel zu vermeiden und so weiter. Gewiss, jeder Fall ist anders, aber stets mit hohen Kosten, viel Arbeit und einer Frage verbunden: Welche Versicherung zahlt den Schaden?
Täglich werden in Deutschland etwa 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Versicherer sprechen von einem Leitungswasserschaden, „wenn Leitungswasser an einem nicht dafür vorgesehenen Ort aus einer Wasserinstallation tritt und darauf zurückzuführende Schäden verursacht“ – ein Rohrbruch zum Beispiel. Hauptursache für Leitungswasserschäden sind Montagefehler, mangelhafte Rohverbindungen und kaputte oder falsche Dichtungen.
Die Auswertung der Schadenzahlen zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle: Überdurchschnittlich viele Schäden in westdeutschen Städten wie Köln, Krefeld, Karlsruhe oder Mannheim, wenige Fälle in Ostdeutschland. Der Grund: Nach der Wiedervereinigung sind im Osten viele Gebäude saniert worden. Generell nimmt die Gefahr eines Leitungswasserschadens mit dem Alter einer Immobilie zu (siehe Grafik).
Fast immer tritt der Schaden ohne Vorwarnung ein. Gut, wenn die Kosten abgesichert sind. Typischerweise springen Wohngebäude- und Hausratversicherung ein. Zusätzlich greift die Privathaftpflicht, wenn auch der Nachbar ein Opfer der Fluten geworden ist.
Geht der Wasserschaden von fest verbundenen Installationen am oder im Bauwerk der Immobilie aus, ist der Wohngebäudeversicherer zuständig. Konkret: Das Wasser tritt aus dem Sanitärsystem, dem Heizungssystem oder den Leitungen für Frisch- beziehungsweise Abwasser aus. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten der Leckortung, Trocknung sowie Reparatur und Sanierung am Bauwerk und den festen Installationen der Immobilie.
Für Schäden am Mobiliar, an Teppichen, Elektrogeräten sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen kommt die Hausratversicherung auf. In diesem Fall ist nicht der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser selbst relevant, sondern die Auswirkungen des ausgetretenen Wassers auf das bewegliche Inventar des Hauses oder der Wohnung. Je nach Zustand der beschädigten Dinge übernimmt die Versicherung dann Reparaturkosten oder reguliert zum Neuanschaffungspreis, wenn nicht mehr zu reparieren ist.
Gar nicht so selten, ist auch der Nachbar von einem Leitungswasserschaden betroffen. Gerade bei einem Rohrbruch kann das Wasser auch schon mal durch den Boden zum unteren Nachbarn oder bei Reihenhäusern über die gemeinsame Betonbodenplatte ins Nachbarhaus oder in die Nachbarwohnung sickern. In diesem Fall ist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Die Police deckt dann nur die Schäden beim Nachbarn ab. Für Schäden am eigenen Eigentum greifen Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung.
ob und wie Ihr Versicherungsschutz auch Leitungswasserschäden abdeckt.