Ein Rohrbruch in der Wasserleitung, ein undichter Ablauf des Geschirrspülers oder ein Defekt in der Zuleitung zum Kühlschrank mit Wasseranschluss. Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet.
Bei einem Wasserschaden …
… an beweglichen Mobiliar: Hausratversicherung
… an Wohnung und Gebäude: Wohngebäudeversicherung des Eigentümers
… durch Naturkatastrophen, Unwetter und Starkregen: Elementarschadenversicherung
Wasserschäden sind in der Hausratversicherung bei „bestimmungswidrigem Austritt“ von Leitungswasser versichert. Das heißt vereinfacht, fließt das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr (wie vorgesehen), ist dies ein Versicherungsfall. Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn der Wasserschaden von der Nachbarwohnung oder der Wohnung in der Etage darüber verursacht wird. Hier wäre dann die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers (Nachbarn) zuständig.
Wichtig ist, dass es sich um Leitungswasser, also Wasser in verlegten Leitungen handelt. Starke Regenfälle, die eine Überschwemmung auslösen und durch eine undichte Balkontür in die Wohnung gelangen, zählen nicht dazu. Hier ist die Elementarversicherung zuständig.
Die Wahrscheinlichkeit, Leitungswasserschäden erst spät zu bemerken, ist relativ hoch. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder insbesondere, weil Lecks in Leitungen in der Regel hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann zum Vorschein, ist der Schaden schon recht groß und Handlungsschnelligkeit geboten:
Den Versicherungsschutz dafür können Sie jedoch jederzeit sicherstellen. Jetzt checken lassen!