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Kundenmagazin 2022/01

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Januar 2022


Mehr Rente - Ihr Chef muss jetzt helfen

Altersvorsorge

Das Einkommen im Alter ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Klar, denn schließlich will man seinen Ruhestand genießen, sich Ziele und Wünsche erfüllen und nochmal richtig durchstarten. Dafür ist eine rechtzeitige und zusätzliche Altersvorsorge unabdingbar. Die gesetzliche Rente allein wird den Lebensstandard nicht halten können. Allein 24 Prozent der jetzigen Rentner arbeiten weiter, weil es finanziell notwendig ist.

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Um diesen Einkommensdruck im Alter zu vermeiden, können Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber aufbauen (betriebliche Altersversorgung/ bAV). Hier wird mit einem Teil des Bruttogehalts, über eine sogenannte Entgeltumwandlung, eine Betriebsrente aufgebaut. Dabei können Arbeitnehmer Steuervorteile während der Sparphase nutzen.

Zuschuss vom Chef ist jetzt Pflicht

Vielleicht haben Sie sogar schon eine bAV abgeschlossen. Dann gibt es gute Neuigkeiten. Denn seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Entgeltumwandlungen mit einem eigenen Anteil mitzufinanzieren. Vereinfacht gesagt: Mehr Geld vom Chef für Ihre Betriebsrente. Lassen Sie also prüfen, ob Ihre bAV bereits ausreichend bezuschusst wird.

Sollten Sie noch keine bAV haben, dann ist Ihr Arbeitgeber ebenso verpflichtet eine Entgeltumwandlung anzubieten. Seit 2002 gibt es darauf nämlich einen gesetzlichen Anspruch. Worauf also warten? 2022 mit der betrieblichen Altersvorsorge starten!

Die Vorteile der bAV für Angestellte auf einen Blick:

  • Sie erhalten ab Rentenbeginn eine garantierte, lebenslange Zusatzrente.
  • Sie profitieren von Steuervorteilen und sparen Sozialabgaben.
  • Durch Steuervorteile und einen Arbeitgeberzuschuss können Sie mehr Geld für die Altersvorsorge einsetzen.
  • Ihr Arbeitgeber kümmert sich für Sie um die Vertragsangelegenheiten.
  • Sie können statt einer zusätzlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen.
  • Zusätzlich können Sie einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mitversichern.

Mehr Geld vom Chef

Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Entgeltumwandlung schon der neuen Gesetzgebung folgt.

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