Motorradfahrer sehnen jedes Jahr den Start der Saison herbei. Für einige, die ihre Maschine ganzjährig versichert haben, hängt der Start nur vom Wettergott ab. Verspricht er ein sonniges Wochenende, steht der ersten Ausfahrt auch schon im Februar/März nichts entgegen.
Für viele bedeutet die Motorradsaison aber eine saisonale Versicherung, die meist ab April oder Mai beginnt und bis in den Spätherbst reicht. Für Saisonkennzeichen ist also jetzt der Zeitraum, den bestehenden Versicherungsschutz nochmal zu prüfen, bevor es zur ersten Ausfahrt geht. Denn die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Läuft das Kennzeichen ab Mai, ist das Vertragsende meist auf den 30. April festgesetzt.
Wichtig: Auch dann, wenn das Saisonkennzeichen nur zwischen Mai und Oktober läuft. Eine Kündigung müsste in diesem Beispiel also bis Ende März ausgesprochen werden.
Neben einem starken Versicherungsschutz ist ein Check von Fahrer und Maschine ebenso obligatorisch. Sind die Protektoren der Schutzkleidung noch ausreichend oder schon ein paar Jahre zu lange „runtergerockt“? Passt der Schutzanzug noch und bietet den gewünschten Fahrkomfort? Noch wichtiger ist der Check an der Maschine selbst: Lichtanlage, Bremsbeläge, Reifenprofile, Antriebskette & Co. sind für die Fahrsicherheit von Fahrer und Sozius überlebenswichtig. Werkstätten bieten hier einen Frühjahrs-Check, der unbedingt durchgeführt werden sollte.