Das Corona-Virus bringt die Welt zum Stillstand: Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt, Kneipen, Schulen und Fitnessstudios geschlossen. Vor allem für Reisende werden die Auswirkungen des Virus immer spürbarer. Länder schließen ihre Grenzen, gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Stornokosten sind die Folge.
Ungeachtet der Sondersituation durch Corona – die Preise für Urlaubsreisen steigen, was deren Absicherung immer sinnvoller macht. Eine Reiserücktrittsversicherung fängt Ihre Kosten auf, wenn die schönste Zeit des Jahres anders verläuft als geplant.
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung? Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank werde? Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung? Kurzarbeit durch mein Unternehmen angeordnet – Kann ich von meiner Reise zurücktreten? |
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer COVID-19 Erkrankung? Grundsätzlich gilt: Die Angst allein, am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus: Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab – lassen Sie sich also stets ausführlich beraten. Reisewarnung durch das Auswärtige Amt – Kann ich meine Reise stornieren?
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