Wer für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie zahlt, wenn der Beruf durch Krankheit oder Unfall gar nicht oder zumindest weniger als zur Hälfte ausgeübt werden kann. Doch nicht jeder hat die Chance auf diesen Vertrag.
Manchmal macht die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung. Wer zum Beispiel unter Allergien leidet oder schon Kreislaufprobleme hatte, bekommt nicht so leicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Im besten Fall wird nur ein Beitragszuschlag fällig. Manchmal aber lehnen Versicherungsgesellschaften den Schutz sogar komplett ab. Probleme bekommt auch, wer im falschen Beruf arbeitet, zum Beispiel als Dachdecker, Gerüstbauer oder Maler. Dann wird guter Schutz richtig teuer oder sogar unbezahlbar. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet eine Alternative.
Versichert ist in der Regel eine feststehende Kapitalleistung. Die wird fällig, wenn bestimmte Fähigkeiten verloren gehen. Dazu zählen Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Treppensteigen. Aber aufgepasst: Jeder Versicherer, der diesen Schutz anbietet, hat eine andere Liste der versicherten Grundfähigkeiten. Je mehr Grundfähigkeiten versichert sind, umso besser. Soweit die Theorie. Allerdings verbirgt sich hinter mancher Fähigkeit eher ein Marketing-Gag. So kann man trefflich darüber streiten, ob es sich bei der Fähigkeit, im öffentlichen Nahverkehr unterwegs zu sein, um eine echte Grundfähigkeit handelt.
Kein Geld gibt es, falls die eingetretene Berufsunfähigkeit nicht auf den Verlust einer versicherten Grundfähigkeit zurückzuführen ist. Die Prämien von BU und Grundfähigkeitsversicherung (GF) sind nur schwer vergleichbar. Zum einen unterscheiden sich die Leistungsauslöser, zum anderen die versicherten Leistungen. Grundsätzlich aber ist die GF günstiger, insbesondere für teure Berufsgruppen. Vorerkrankungen spielen für die Annahmeentscheidung eine weitaus geringere Rolle als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. So wird Versicherungsschutz nicht allein deswegen abgelehnt, weil beispielsweise eine Allergie vorliegt oder Antragsteller in der Vergangenheit bereits wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen sind.
Manchmal kann es sinnvoll sein, BU und GF-Versicherung zu kombinieren. In diesem Fall hat man die Sicherheit, dass bei Berufsunfähigkeit immer eine laufende Rente gezahlt wird. Geht eine Grundfähigkeit verloren, wird ein zusätzlicher Kapitalbetrag fällig. Der kann zum Beispiel dafür verwendet werden, Umbaumaßnahmen für Rollstuhl gerechtes Wohnen zu finanzieren.
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert körperliche und geistige Grundfähigkeiten ab wie z. B. Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren. Damit ist auch der Leistungsfall klar definiert. Eine Grundfähigkeitsversicherung ist gerade für handwerklich Tätige, Kreative, Sportler, Unternehmer sowie Personen, die bereits gesundheitliche Einschränkungen haben eine gute Alternative zu einer BU.