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Kundenmagazin 2019/10

Autofahrer aufgepasst: Wildwechsel gefährdet Ihre Sicherheit

Kundenmagazin | Oktober 2019


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WildwechselDer Herbst bringt nicht nur fröhlich buntes Laub, sondern auch besondere Gefahren. Gerade Wildwechsel ist jetzt an manchem Unfall schuld.

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Nach so viel Sommer ist der Herbst für viele Menschen mehr als willkommen. Die Kehrseite der Medaille: Werden die Tage kürzer, wächst die Gefahr, auf dem Arbeitsweg Wildtieren zu begegnen. Gerade dämmerungsaktive Tiere wie Rehe und Rotwild sind dann unterwegs. Zudem steigt im Herbst infolge kälterer Luftschichten häufig Nebel auf und behindert die Sicht. Taucht dann plötzlich ein Tier auf der Straße auf, ist es zum Bremsen manchmal schon zu spät. Was Verkehrsexperten raten:

  • In den Abend- und frühen Morgenstunden passieren die meisten Unfälle. Fahren Sie also vorsichtig. Besondere Aufmerksamkeit ist am Übergang von Waldzonen und Feldern geboten.
  • Fuß vom Gas, wenn ein Wildwechsel-Schild erscheint. Halten Sie stets einen Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand.
  • Wo sich ein Tier zeigt, gibt es meist noch mehr. Blenden Sie das Fernlicht ab und hupen Sie.
  • Bremsen Sie nur, wenn Ihnen kein Fahrzeug folgt. Ansonsten lieber vom Gas gehen und weiter geradeaus fahren. Ein kontrollierter Wildunfall ist das kleinere Übel.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Den Wildunfall melden Sie bei der Polizei oder der Forstdienststelle.
  • Fotos machen, dies ist hilfreich für eine schnelle Schadensbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.

Für Fahrzeugschäden durch Wildunfälle kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Aufgepasst: Manche Verträge zahlen nur bei Schäden durch Haarwild. Dazu zählen Rehe und Hirsche, Hasen, Füchse, Marder und Wildschweine, aber auch Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde. Leistungsfähige Verträge übernehmen darüber hinaus Unfallschäden durch Federwild und andere Tiere. Eine Vollkaskoversicherung zahlt immer – auch dann, wenn ein Wildschaden nicht nachgewiesen werden kann sowie bei selbst verschuldeten Unfällen.


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