Angenommen, Sie denken über den Auf- oder Ausbau einer Altersvorsorge nach. Was würden Sie als erstes tun? Sicher Ihren finanziellen Spielraum bewerten, oder? Oftmals ist das verfügbare Einkommen aber schon so fest verplant, dass es schwerfällt, zusätzliche Sparbeiträge freizumachen. Angenommen aber, Sie bekämen die Beiträge für Ihre Altersvorsorge geschenkt? Sie würden das Geschenk annehmen, oder?
Genau diese Möglichkeit bietet sich ab 2021. Der Gesetzgeber hat nämlich den Solidaritätszuschlag für die meisten Einkommen ganz oder teilweise abgeschafft. Heißt konkret: Sie werden automatisch mehr Netto in der Tasche haben.
Entfällt künftig ganz für … | Einkommen bis 73.000 € (Verheiratete 151.000 €) |
Entfällt teilweise für … | Einkommen 73.000 – 109.000 € (Verheiratete 151.000 – 221.000 €) |
Bleibt unverändert für … | Einkommen ab 109.000 € (Verheiratete ab 221.000 €) |
Nutzen Sie den Soli-Bonus für ein Mehr im Alter ohne Mehraufwand. Ihr Lebensstandard, mit all den gewohnten Ausgaben und Annehmlichkeiten, kann ohne Abstriche einfach fortgeführt werden. Die Beiträge zur Altersvorsorge entspringen der Soli-Ersparnis.
Je nach Sparform können Sie sich Ihre Sparbemühungen sogar zusätzlich vom Staat fördern lassen. Der zahlt Ihnen bei bestimmten Produkten regelmäßige Zulagen auf Ihre Altersvorsorge. Damit können Sie sich ab 2021 gleich zwei Geschenke für Ihren Vermögensaufbau sichern, ohne sich einschränken zu müssen.
Dank Soli-Bonus und staatlicher Förderung ist das ab 2021 möglich.