Die Covid-19-Pandemie stellt nicht nur das gesellschaftliche Miteinander auf eine Probe, sondern krempelt auch das Arbeitsleben komplett um. Viele Firmen haben ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Für manch Angestellten war dies eine neue Situation.
Als erster spürbarer Effekt wirkte der Wegfall von Arbeitswegen inklusive Berufsverkehr positiv. Es stand mehr Zeit für Freizeit und Familie zur Verfügung. Doch die Verlagerung des Arbeitsplatzes vom Großraumbüro an den eigenen Küchentisch hat auch ihre Tücken, die entsprechend abgesichert werden sollten.
Die meisten Unfälle passieren nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Es sind die eigenen vier Wände, wie eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt.
Quelle: obs / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin / BAuA
Zwar genießen Sie auch im Home-Office den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, allerdings weist dieser Lücken auf. So ist beispielsweise der Gang in die Küche, wenn Sie sich ein Glas Wasser holen möchten, nicht versichert. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie dieses Risiko jedoch abdecken.
Das eigene Home-Office ist in der Regel über die Hausratsversicherung mitabgedeckt – Voraussetzung ist jedoch meistens, dass ihr Arbeitsplatz nur über die eigene Wohnung erreicht werden kann und keinen eigenen Zugang besitzt. Zudem sollten Sie überprüfen lassen, ob bei Ihrer Hausratversicherung die Versicherungssumme ausreicht, um auch ihr Home-Office abzusichern. Das wird insbesondere dann bedeutsam, wenn Sie viele teure technische Arbeitsgeräte mit in die eigenen vier Wände nehmen.
Schnell ist es passiert: Eine unachtsame Handbewegung reicht und schon ist die Tasse mit dem Kaffee auf dem Firmen-Laptop gelandet. Doch welche Versicherung kommt jetzt hierfür auf? Hier kommt es auf die Feinheiten an: Hat der Chef das Home-Office ausdrücklich angeordnet, dann ist der Laptop über die Außenversicherung der Geschäftsinhaltsversicherung oder der Elektronikversicherung der Firma abgesichert. Hat sich der oder die Angestellte selbst fürs Home-Office entschieden, muss er/ sie mitunter selbst für den Schaden aufkommen. Ihre Haftpflichtversicherung könnte den Firmen-Laptop nämlich als geliehenen Gegenstand einstufen. Hier sollte der genaue Leistungsumfang der eigenen Privathaftpflichtversicherung überprüft werden.
Ob Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat- oder auch Cyberversicherungen: Durch das Arbeiten im Home-Office ergeben sich neue und verlagerte Risiken. Da viele Firmen das mobile Arbeiten immer stärker etablieren, sollten Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz an die neue Arbeitswelt anpassen.
Das Home-Office hat zahlreiche Vorzüge, birgt aber auch einige Risiken. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeit keine bösen Überraschungen für Sie bereithält.